
Ruhezeiten in der Hausordnung beachten
Herr Z. wohnt seit geraumer Zeit in einem Reihenhaus zur Miete. Aufgrund des Mobbings durch seinen Nachbarn hat er eine Mietminderung veranlasst. Seit Monaten ist Herr Z. den Schikanen seines Nachbarn ausgesetzt. Inzwischen führt er sogar ein Mobbingtagebuch in dem er über Psychoterror und Beleidigungen hinter der Hecke Buch führt. Sein Vermieter ist mit der Mietminderung nicht einverstanden und droht Herrn Z. nun mit der Räumungsklage infolge der nicht vollends ausgeglichenen Monatsmieten.
Position A
Mobbing ist ein Minderungsgrund
Herr Z. überlegt bereits, Strafanzeige gegen den Nachbarn zu erstatten und einen Anwalt einzuschalten, um sich endlich gegen die Beschimpfungen und Bedrohungen von nebenan zur Wehr zu setzen. Erst vor ein paar Tagen hatte es wieder heftigen Streit am Gartenzaun gegeben. Herr Z. hatte die Polizei rufen müssen, weil er sich von Seiten des Nachbarn bedroht fühlte. Mittlerweile merkt er, wie sich das Mobbing des Nachbarn auch negativ auf seine Gesundheit auswirkt. Der gemeinsame Vermieter selbst hatte bisher kaum Einfluss auf das Verhalten des Nachbarn genommen. Stattdessen wurde Herr Z. jetzt auch noch in einen Streit mit seinem Vermieter verwickelt.
Position B
Mobbing muss nachweisbar sein
Der Vermieter kennt das Mobbingtagebuch von Herrn Z., vertritt allerdings die Auffassung, dass Mobbing als Grund für eine Mietminderung hier insgesamt schwer nachweisbar sei. Auch die gesundheitlichen Folgen von Mobbing müssten vor Gericht nachgewiesen werden. Bisher wäre der Nachbar nicht als Unruhestifter aufgefallen. Immerhin zahle dieser die Miete ohne Abzüge. Der Vermieter wolle sich daher im Zweifelsfall eher von Herrn Z. trennen, sollte es nicht zu einer Einigung unter den beiden streitenden Mietern kommen. Er erklärte sich aber zunächst mit einer Mediation einverstanden.
Einvernehmliche Lösung
Mediation statt Mobbing und Mietminderung
Im Erstgespräch ging es dem Mediator darum, die eigentlichen Ursachen für die Konflikte unter den Mietern herauszuarbeiten. Schrittweise gelangten Herr Z. und sein Vermieter zu der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen allen drei Parteien – Vermieter und beide Mieter – nachhaltig gestört sei.
Auf Basis der geregelten Abläufe des Mediationsverfahrens konnten Herr Z. und sein Vermieter selbstständig eine Konfliktlösungsstrategie erarbeiten: Sie entschieden sich, die Kommunikation mit dem Nachbarn von Herrn Z. gemeinsam aufzunehmen und alte Ärgernisse anzusprechen und ggf. aus dem Weg zu räumen. Sie vereinbarten dazu zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn.
Nachdem Herr Z. und sein Vermieter mit dem Konfliktgegner gesprochen hatten und der Vermieter den Nachbarn nachdrücklich ermahnt hatte, Ruhe zu bewahren und sein Verhalten zu ändern, blieben weitere Mobbingaktionen aus.
In der Abschlussrunde wurde vereinbart, dass Herr Z. die Mietminderung zurücknimmt und seine Mietrückstände ausgleicht. Im Ausgleich dazu drohte der Vermieter nicht mehr mit einer Räumungsklage. Bei diesem Fall war es gelungen, das Mobbing durch den Nachbarn abzustellen und gleich drei streitende Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.
Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage
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