Wir verwenden verschiedene Arten von Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Details und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hier finden Sie das Impressum.
Frau W. litt sehr unter der Trennung von ihrem Mann, der seit Monaten eine Affäre mit einer Arbeitskollegin hatte. Diese Beziehung hatte die Ehekrise ausgelöst. Laut Frau W. war die Ehe bis dahin harmonisch verlaufen und von einem beiderseitigen Kinderwunsch geprägt. Nun war ihr Ehepartner aber ausgezogen. Nach unzähligen heftigen Auseinandersetzungen wollte Frau W. endlich ohne Streit klären, woran sie war um ihre Ehe zu retten.
Position A
Im ersten Gespräch ließ Frau W. ihre ganze Wut auf den untreuen Ehepartner heraus. Im Laufe des Gespräch wurde ihr bewusst, dass es bei der Mediation nicht um die Klärung der Schuldfrage geht, sondern um wirkliche Annäherung und Aussöhnung. Nach und nach stellte sich heraus, dass Frau W. zwar tief verletzt war, aber immer noch Sehnsucht nach ihrem Ehemann hatte und Liebe für ihn empfand. Sie formulierte erstmals ihre Ziele: Sie wollte ihre Ehe retten und wünschte sich letztendlich eine tiefgehende Versöhnung und später gemeinsame Kinder.
Position B
Herr W. wunderte sich zunächst über den Anruf der Mediatorin, weil seine Frau zuvor zu keinem Gespräch bereit gewesen war. Er hatte eine Affäre angefangen, sah darin aber nicht den Auslöser für die Ehekrise. Er wollte die Trennung, weil seine Frau ihn seit Jahren mit ihrem Wunsch nach einem Baby traktierte. Es gab kaum andere Gesprächsthemen. Ihm fehlte die Gemeinsamkeit in der Beziehung, da sein Kinderwunsch längst nicht so ausgeprägt war.
Einvernehmliche Lösung
Nachdem die Mediatorin den streitenden Eheleuten die Positionen des jeweils anderen Partners sachlich erläutert hatte, konnte jeder ein grundsätzliches Verständnis für die Bedürfnisse und Ziele des anderen entwickeln.
Während der Mediation konnten die Eheleute ihre Ehekrise erstmals sachlich analysieren. Es stellte sich heraus, dass Frau W. sich gar nicht so sehr ein Baby wünschte, sondern vielmehr eine glückliche Beziehung. Ein gemeinsames Kind habe in dieser Hinsicht nur Symbolkraft gehabt. Auf der anderen Seite konnte Herr W. eingestehen, dass er seine Affäre bereute.
In der nächsten Phase haben beide Ehepartner eine gemeinsame Konfliktlösungsstrategie erarbeitet. Sie vereinbarten, eine Paartherapie zu machen, um zunächst einmal ihre Kommunikation miteinander zu verbessern. Erst danach sollte die letztendliche Entscheidung fallen.
Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage
Integration von Social Plugins
Damit Sie spannende Inhalte schnell und einfach mit anderen teilen können, binden wir auf unseren Seiten zeitweise Social Plugins von Facebook, Twitter und Google+ ein. In der Regel führt der Aufruf einer Seite mit einem solchen Plugin in Ihrem Browser zum Aufbauen einer direkten, kurzen Verbindung mit dessen Servern. Dies dient in erster Linie dazu, den Inhalt des Plugins darzustellen. In diesem Fall erfährt der Anbieter des Sozialen Netzwerks Ihre IP-Adresse. In der Praxis ist Ihnen diese IP-Adresse namentlich nicht ohne weiteres zuzuordnen. Sind Sie aber gleichzeitig bei einem der Anbieter angemeldet, kann dieser ein Surfprofil von Ihnen erstellen. Unter bestimmten Umständen kann der Plattformanbieter hierbei ein Cookie auf Ihrem Rechner speichern. Ob Sie diese Cookies zulassen wollen, entscheiden Sie über die Einstellungen Ihres Internetbrowsers.
Zwei Clicks für mehr Datenschutz
Daher schützen wir Ihre Privatsphäre durch ein zweistufiges Verfahren, das eine Übermittlung persönlicher Daten nur durch Ihre explizite Zustimmung zulässt. Somit werden beim normalen Seitenaufruf keine Daten an Facebook und Co. übermittelt.
Und so funktioniert es
Erst durch klicken des Buttons "Social Media aktivieren" wird eine Verbindung mit den Betreibern der Sozialen Netzwerke hergestellt. Eine Empfehlung kann dann durch den zweiten Click an Facebook, Google+ oder Twitter übermittelt werden. Dies geschieht bei Facebook und Goolge+ direkt, bei Twitter dagegen kann die Empfehlung in einem Popup-Fenster noch bearbeitet werden. Die Zustimmung gilt immer nur für die aktuell aufgerufene Seite.