
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kostet Zeit und Nerven. Und lohnt sich nicht immer. Hier lesen Sie, wie in einem alltäglichen Fall auch einmal völlig anders verfahren werden kann.
Die Situation
Herr K. suchte Unterstützung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem PKW. Er wollte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Allerdings war er in kurzer Zeit zum dritten Mal in Folge erwischt worden. Bei einem einfachen „Widerspruch Bußgeldbescheid“ würde es bei ihm nicht bleiben. Die Bußgeldbehörde hatte infolge der Wiederholungen seiner Verfehlungen erstmals ein empfindliches einmonatiges Fahrverbot gegen ihn verhängt. Das Pikante: Herr K. war Feuerwehrmann.
Herr K. wollte das Fahrverbot auf keinen Fall hinnehmen. Er arbeitete im Schichtdienst und war auf seinen Führerschein angewiesen. Zudem arbeitete er auf dem Land und öffentliche Verkehrsmittel würden seine Fahrzeiten verdoppeln. Selbst ein Bußgeld wegen Geschwindigkeit kam für ihn nicht in Frage. Er war überzeugt davon, dass für ihn als Feuerwehrmann wohl andere Regeln gelten müssten.
Die Lösung
Im Gespräch mit dem Konfliktberater musste Herr K. erst einmal seinem Ärger richtig Luft machen. Unser erfahrener Ansprechpartner gab ihm den Raum und die Zeit zum Dampf ablassen. Nach und nach kam dann heraus, dass Herr K. sich am meisten über seine eigene „Dummheit“ ärgerte. Das war der Wendepunkt im Gespräch. Herr K. war zu einem lösungsorientierten Dialog bereit.
Der Konfliktberater machte ihm deutlich, dass er als Feuerwehrmann eben nicht mit einer Extrawurst zu rechnen habe, sondern vielmehr eine besondere Vertrauensstellung und Vorbildfunktion einnehmen müsse.
Der Konfliktberater übernahm auch die weitere Klärung der Angelegenheit. In einem Gespräch mit dem Dienststellenleiter konnte eine Regelung gefunden werden, nach der Herr K. nur in Schichten eingeteilt wurde, bei denen er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Dienststelle gelangen konnte. Herr K. akzeptierte das Bußgeld und das Fahrverbot schließlich. Er stellte fest, dass er durch das ersparte Benzingeld die Geldbuße gut finanzieren konnte. Am Ende des Verfahrens bedankte sich Herr K. ausdrücklich beim Konfliktberater fürs „Augen öffnen“ und „Kopf waschen“.
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