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Erbe ohne Testament einvernehmlich regeln

Als Herr K. bei einem Verkehrsunfall stirbt, steht er mitten im Leben. Er hinterlässt einen gut laufenden Betrieb und Immobilien, doch die Erbfolge ist nicht geregelt. Unter seinen beiden Geschwistern und der Lebensgefährtin entbrennt ein bitterer Streit über das Erbrecht. Bei diesem Erbe ohne Testament besteht die eine Seite auf der gesetzlichen Erbfolge, während die Lebensgefährtin, die den Betrieb mit dem Erblasser zusammen aufgebaut hat, ebenfalls einen Anspruch auf das Erbe anmeldet.

Mediation

Position A

Die gesetzliche Erbfolge einhalten

Die beiden jüngeren Geschwister von Herrn K. waren seine nächsten Angehörigen, nachdem die Eltern schon vor Jahren verstorben waren. Sie wollten das Erbe antreten. Für sie war die Erbfolge aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses geregelt, obwohl weder Schwester noch Bruder ein gutes Verhältnis zu Herrn K. hatten und der Kontakt schon vor Jahren eingeschlafen war. Die Lebensgefährtin von Herrn K. kannten sie gar nicht. Die Frau hatte ihrer Meinung nach auch kein Erbrecht, da nicht einmal ein Erbvertrag vorhanden war. Sie meinten, sich großzügig zu verhalten, indem sie den Betrieb von Herrn K. verkaufen wollten und der Lebensgefährtin einen geringen Erbteil daraus auszahlen wollten.

Position B

Dem Erblasser am nächsten

Die Lebensgefährtin war vor 10 Jahren als Angestellte in den Betrieb gekommen und hatte gemeinsam mit Herrn K. das Geschäft aufgebaut. Aus 3 Mitarbeitern waren inzwischen 16 Mitarbeiter geworden. Darin sah sie eine gemeinsame Lebensleistung. Dass sie jetzt von den Geschwistern, die ihrer Ansicht nach gar nichts mit Herrn K. zu tun gehabt hatten, aus dem Betrieb gedrängt werden sollte, versetzte sie in äußerste emotionale Aufruhr. Sie war bereit, ihr Erbrecht vor Gericht einzufordern und die Geschwister zu verklagen. Ohne Erbvertrag und ohne Testament wusste sie, dass sie sich auf einen langwierigen und teuren Prozess einstellen musste. Da sie Sorge hatte, nun auch noch von den Geschwistern aus dem Betrieb entlassen zu werden, suchte sie den Lösungsweg über unsere Mediation.

Einvernehmliche Lösung

Mit Mediation das Erbe auch ohne ein Testament zur Zufriedenheit aufteilen

Der Mediator übernahm zunächst die Aufgabe, die Positionen der zerstrittenen Parteien der jeweils anderen Seite sachlich darzulegen. Da sich die Hinterbliebenen nicht einmal persönlich kannten, half er behutsam, sich in die Lage des Streitgegners zu versetzen. Die Geschwister, die auf die Erbfolge und ihr Erbrecht pochten, mussten erkennen, dass die Lebensgefährtin dieses Erbe miterarbeitet hatte. Der Mediator konnte ihre Einsicht erreichen.
Letztendlich lernten sich die Konfliktparteien in einem persönlichen Gespräch kennen und sondierten gemeinsam die Möglichkeiten. Es kam im Laufe mehrerer persönlicher Treffen zu einer einvernehmlichen Lösung: Die Geschwister erbten die Immobilien, die Lebensgefährtin übernahm den Betrieb und somit auch eine gesicherte Existenz. In diesem Fall konnte das Erbe ohne Testament – obwohl der Erblasser hohe Werte hinterlassen hatte – ganz ohne Prozess geregelt werden. Mittlerweile hat sich sogar eine Freundschaft unter den Hinterbliebenen entwickelt.

Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage

 

Telefonische Mediation

Einmaliger Festpreis 249,00 Euro
 

Erbrecht geltend machen bei einem Erbe ohne Testament

Frau Z. hat ihren demenzkranken Vater vier Jahre lang in seinem eigenen Haus gepflegt. Sie war mit ihrer Familie zum Vater gezogen und alle hatten sehr unter der Belastung durch den Pflegefall gelitten. Als der Vater endlich erlöst wird, stellt sich heraus, dass der zwar ein Testament hinterlässt, dieses jedoch auf Grund der Demenz anfechtbar ist. Ihre beiden Brüder bestehen darauf, dass es sich um ein Erbe ohne Testament handelt. Sie wollen ihr Erbrecht geltend machen und das elterliche Haus zu gleichen Teilen erben. Frau Z. beansprucht das Haus für sich und ihre Familie und versteht sich als Alleinerbin.

Mediation

Position A

In der Erbfolge auf Platz 1

Frau Z. versichert, dass der Vater noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er sein Testament verfasste. Damals hatte er sie als Alleinerbin eingesetzt, weil beschlossen war, dass sie den Vater im Elternhaus pflegt und dafür anschließend das Haus erbt. Sie kann nicht glauben, dass ihre beiden Brüder auf einem Erbe ohne Testament bestehen und ihren gesetzlichen Erbanteil geltend machen wollen. Das würde bedeuten, dass das Haus verkauft wird und Frau Z. mit ihrer Familie ausziehen muss. Ihre Brüder werfen sie nach alldem was sie geopfert hat, aus dem Haus, meint sie. Das wäre in keinem Fall im Sinne des Vaters als Erblasser gewesen. Sie beansprucht das Alleinerbe.

Position B

Bestehen auf der Erbfolge

Die Brüder sind sich der Leistungen von Frau Z. durchaus bewusst und ihrer Schwester auch dankbar dafür, dass sie die Pflege des Vaters übernommen hatte. Von einem Testament war jedoch nie zuvor die Rede gewesen. Sie wurden völlig überrascht, dass Frau Z. ein Alleinerbe beanspruchte und sie beide leer ausgehen sollten. Sie hätten schließlich ein gesetzliches Erbrecht, vor allem da es sich um ein Erbe ohne Testament handelt. Frau Z. und ihre Familie haben zudem in den letzten Jahren immer wieder finanzielle Zuwendungen durch den Vater erhalten, damit sei ihr persönlicher Einsatz abgegolten. Nun muss das Haus verkauft werden und der Erlös zu gleichen Teilen an die drei Geschwister gehen.

Einvernehmliche Lösung

Das Erbe ohne Testament gerecht teilen

Der Mediator übernahm die Gesprächsführung und konnte somit dafür sorgen, dass jede Seite die Argumente des Konfliktgegners erst einmal wahrnahm. Alle drei Geschwister einigten sich zunächst darauf, dass der Weg über Anwalt und Gericht die Familie endgültig auseinanderreißen würde. Dann half der Mediator, die finanzielle und die emotionale Seite des Konflikts voneinander zu trennen. Frau Z. stellte die Erbfolge nicht mehr in Frage und im Gegenzug standen ihre Brüder ihr zu, im Elternhaus bleiben zu können. Da das Haus schuldenfrei war, nahm Familie Z. eine Hypothek auf um die Brüder auszahlen zu können.

Dauer bis zur Lösung: ca. 14 Tage

 

Telefonische Mediation

Einmaliger Festpreis 249,00 Euro
 
 

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