Auf den Punkt

 
  • Mediation ist ein Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) Parteien hilft, einen Konflikt gemeinsam zu lösen.
  • Das deutsche Mediationsgesetz fördert diese Form der Konfliktlösung, u. a. zur Entlastung der Justiz.
  • Mediatoren fungieren als neutrale Vermittler und unterstützen dabei, fair zu verhandeln, effektiv zum Kern des Konflikts vorzudringen und kreative Lösungen für eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
  • Im Gegensatz zu traditionellen Gerichtsverfahren ist eine Mediation für gewöhnlich nicht nur wesentlich günstiger, sondern auch viel schneller.
  • Die Ergebnisse der Mediation sind bindend und basieren auf privatrechtlichen Verträgen, wobei alle Rechtswege auch nach einer Mediation offenbleiben.
 

Was ist eine Mediation?

Mediation ist eine Art Streitschlichtung: Wenn zwei Parteien einen Streit haben, dann kommt ein Schlichter – der Mediator – dazu. Dieser ist neutral und hilft dabei, miteinander zu reden. Ziel ist es, dass am Ende eine Lösung gefunden wird, mit der alle zufrieden sind.

Mediatoren helfen den Konfliktpartnern fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikts vorzudringen und diesen kreativ zu lösen. Es geht nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Jeder arbeitet aktiv mit und ist dabei nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Das gewährleistet eine gute Vertrauensbasis als Grundlage für die Mediation.

Oft ist der sachliche Teil des Konflikts lediglich der „Aufhänger“. In der Mediation kann dann nicht nur das aktuelle Problem geklärt werden, sondern gleichzeitig der zukünftige Umgang der Parteien miteinander. Das ist ideal, wenn Sie in einem dauerhaften Verhältnis zu Ihrem Konfliktpartner stehen. Denn schließlich wohnen Sie weiterhin neben Ihrem Nachbarn oder arbeiten noch länger in der Firma, mit der Sie Ärger hatten.

So stehen die Deutschen zur Mediation

Das Mediationsgesetz

Der deutsche Gesetzgeber hat ein starkes Interesse an Mediation. Daher hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geschaffen.

Das Ziel: Mediation soll den Parteien helfen, ihre Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Außerdem sollen Gerichtsverfahren vermieden und damit die Justiz entlastet werden. Das Gesetz regelt außergerichtliche, gerichtliche sowie gerichtsnahe Mediation und definiert die wesentlichen Aufgaben der Mediatoren.

 

Vorteile einer Mediation

Diese Fälle haben gute Chancen mithilfe einer Mediation gelöst zu werden:

  • Streit mit Nachbarn, Mietern und Vermietern sowie Handwerkern oder Werkstätten
  • Familienstreit wie Trennung/Scheidung, Sorge-/Umgangsrecht, Betreuung kranker Familienangehöriger, Erbe
  • Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Probleme aus Verträgen, Privatdarlehen, Immobilienkauf, Möbel-, Autokauf und sonstigen Kaufverträgen

So funktioniert das Mediationsverfahren

Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter. Mediatoren helfen den Konfliktpartnern, fair und schnell den Kern des Konflikts zu erkennen und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Das Mediationsverfahren kann persönlich oder auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.

Was ist Mediation?

Ein strukturiertes Mediationsgespräch, das darauf abzielt, Konfliktparteien zu helfen, eine einvernehmliche Lösung für ihren Streit zu finden, ist das A & O der Mediation.

 

Phasen der Mediation

Vorbereitung

Bevor die eigentliche Mediation beginnt, erfolgt eine Kontaktaufnahme zwischen dem Mediator und den Konfliktparteien. So kann grundlegend geklärt werden, ob Mediation für den spezifischen Konflikt überhaupt geeignet ist und ob beide Parteien bereit sind, daran teilzunehmen.

 

Einführung

Zu Beginn des Mediationsgesprächs erklärt der Mediator den Prozess, legt die Spielregeln fest, klärt den zeitlichen sowie finanziellen Rahmen und stellt sicher, dass beide Seiten die Grundsätze der Vertraulichkeit und Freiwilligkeit verstehen und akzeptieren.

 

Informations- & Erörterungsphase (Bestandsaufnahme)

In dieser Phase haben die Parteien erst einmal die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen, ohne von der anderen Seite unterbrochen zu werden. Der Mediator kann klärende Fragen stellen und hilft zielgerichtet, das Kernproblem zu identifizieren. Meistens wird während dieser Bestandsaufnahme bereits schriftlich festgehalten, welche Wünsche und Bedürfnisse die Konfliktpartner haben.

Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator abwechselnd die Konfliktparteien an und vermittelt. So kann in den allermeisten Fällen ein Streit schon am Telefon beigelegt werden.

 

Sortierung & Lösungssammlung

Nun geht es darum, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Es wird ermittelt, was den Beteiligten wirklich wichtig ist. Überraschungen sind hier nicht selten. Beim Sammeln von Lösungsmöglichkeiten werden alle Vorschläge zusammengetragen – auch solche, die scheinbar nicht infrage kommen. Um sicherzustellen, dass beide Parteien gleichberechtigt teilnehmen, moderiert der Mediator die Diskussion. Idealerweise werden in dieser Phase kreative Lösungen gefunden, die über das hinausgehen, was ein Gericht anordnen könnte.

 

Bewertung & Vereinbarungsphase

In der Phase der Bewertung werden die Konfliktlösungsoptionen auf Realisierbarkeit und Akzeptanz geprüft. Und am Ende steht ein Vertrag. Die Lösung wird in einem Memorandum schriftlich festgehalten. Der Mediator unterstützt dabei, diese schriftliche Vereinbarung so zu formulieren, dass sie klar und verständlich ist, denn sie ist für die Konfliktparteien bindend.

Ein strukturierter Mediationsprozess, begleitet von einem erfahrenen Mediator, kann eine effektive und effiziente Möglichkeit sein, Konflikte beizulegen. Denn durch die aktive Beteiligung der Konfliktparteien werden individuelle und nachhaltige Lösungen gefunden. Natürlich hängt der Erfolg des Mediationsgesprächs nicht nur vom Mediator ab, sondern auch von der Bereitschaft der Parteien, konstruktiv zusammenzuarbeiten.

 

Faktencheck: Details & Vorteile, die Sie über Mediation wissen sollten

Mediation ist schnell und effektiv

Sie können einen Streit in wenigen Tagen beilegen. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich häufig über Monate und Jahre hin. Ein Vergleich der von der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder) untersuchten Aktenlaufzeiten belegt dies eindeutig: Während ein Fall vor Gericht im Arbeitsrecht auf durchschnittlich 190 Aktenlaufzeit-Tage kommt, sind das bei einer Mediation im Schnitt 13,2 Kalendertage bis zur Lösung. Noch gravierender fällt der Vergleich im allgemeinen Vertragsrecht aus: 580 Aktenlaufzeit-Tage vor Gericht stehen 9,2 Tage bei einer Mediation gegenüber.

Zudem fallen bei der Mediation im Vergleich zu Gerichtsverfahren weniger Formalitäten an. Dies spart nicht nur Zeit, sondern kann sogar dazu beitragen, dass sich die Parteien wohler fühlen und eher bereit sind, offen zu kommunizieren.

 

Mediation ist oft günstiger als ein Gerichtsverfahren

Pauschal gesagt, ist eine Mediation viel günstiger als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Dies liegt zum einen daran, dass der Prozess schneller ist, und zum anderen daran, dass man die hohen Gebühren für Anwälte und Gerichtskosten umgehen kann. Kosten für Mediatoren hängen davon ab, wie komplex der Streitfall ist. Ein Mediator berechnet sein Honorar in der Regel nach Stundensätzen, für die es allerdings keinen festen Rahmen gibt. Zu Beginn des Mediationsprozesses wird der Zeit- und Kostenrahmen festgelegt. In der Regel teilen sich beide Parteien am Ende die Kosten. Für Rechtsschutzversicherte der ARAG ist die Mediation Bestandteil ihrer Versicherung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Mediation ist freiwillig

Wenn Sie sich mit einer Mediation nicht anfreunden können, ist das nicht schlimm. Niemand kann Sie zwingen, teilzunehmen. Denn: Mediation lebt von der Freiwilligkeit der Konfliktpartner. In manchen Bundesländern gibt es aber Regelungen, wonach zum Beispiel Nachbarn bei Konflikten erst einen Schiedsmann aufsuchen müssen, ehe sie sich an ein Gericht wenden können.

 

Der Mediator ist neutral und verschwiegen

Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Nichts dringt an die Öffentlichkeit, denn der Mediator ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gelten, etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Gerichtsverfahren hingegen sind häufig öffentlich.

 

Das Ergebnis einer Mediation ist bindend

In aller Regel kann das Ergebnis einer Mediation nicht wie ein Richterspruch vollstreckt werden. Aber grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei Erwachsenen getroffen werden, rechtsverbindlich. Am Ende einer Mediation steht ein privatrechtlicher Vertrag. Wird er nicht eingehalten, kann man prozessieren.

 

Alle Rechtswege bleiben offen

Ob erfolgreich oder nicht, eine Mediation verbaut nicht den Rechtsweg.

 

Auch bei Gericht gibt es Mediation: das Güterichtermodell

Auch eine gerichtsinterne Streitschlichtung ist möglich. Bei Gericht heißt der Mediator Güterichter. Er darf beraten, den Parteien Lösungen vorschlagen und – im Unterschied zu den Mediatoren – rechtliche Empfehlungen geben. Urteile darf er nicht fällen, kann aber einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren. Die Güteverhandlung vor dem Güterichter wird nur protokolliert, wenn alle Parteien zustimmen.

 

Ganz konkret: Mediationsbeispiele aus unserer täglichen Arbeit

Wie sieht denn Mediation in der Praxis aus? Wo konnten wir schon helfen? Aus vielen Tausenden abgeschlossen Fällen haben wir die interessantesten für Sie herausgesucht. Und wir dürfen stolz sein, denn Mediation begeistert. Wir freuen uns über Rückmeldungen wie diese: „So schnell wäre ich hier nie zu einer Lösung gekommen!“ oder „Ich würde immer wieder eine Mediation machen!“ oder „Was haben Sie nur mit meinem Vermieter gemacht?“.

 

Schnell handeln: der Aufhebungsvertrag

Der Fall

Eine Angestellte erhielt eine betriebsbedingte Kündigung, weil der größte Kunde ihres Arbeitgebers die Vertragsbeziehung beendet hatte. Unsere Kundin war zuversichtlich, schnell eine andere Arbeitsstelle zu finden und wünschte sich eine Abfindung, um die Zeit besser überbrücken zu können. Problematisch war hier die dreiwöchige Frist, in der der Aufhebungsvertrag unterschrieben sein musste, weil die Arbeitnehmerin danach keine Möglichkeit mehr gehabt hätte, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Die Lösung

Die Konfliktparteien verhandelten über die Höhe der Abfindung und konnten sich innerhalb der dreiwöchigen Frist einigen und den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Dieser Fall verdeutlicht, dass auch Konflikte mit laufenden Fristen, insbesondere Kündigungen mithilfe einer Mediation geklärt werden können.

 

Wenn der Vater mit dem Sohne

Der Fall

Der Vater eines Sohnes lebt in NRW. Seine Frau hat sich von ihm getrennt und ist mit dem gemeinsamen Sohn nach Bayern gezogen. Aufgrund der Entfernung sehen sich Vater und Sohn leider nur noch sehr selten. Um die Pfingstferien mit seinem Sohn verbringen zu können, stellte der Vater einen Urlaubsantrag. Leider blieb ihm sein Arbeitgeber eine Antwort schuldig, so dass er sich eine Woche vor Beginn der Ferien verzweifelt bei der ARAG meldete.

Die Lösung

Die sofortige Kontaktaufnahme der Mediatorin mit dem Arbeitgeber bewirkte, dass dieser den Urlaubsantrag umgehend positiv beschied. Dadurch erlangte unser Kunde die Gewissheit, seinen Sohn in den Ferien bei sich aufnehmen zu können. Es machte ihn sehr glücklich, da die beiden die Möglichkeit bekamen, eine längere Zeit gemeinsam zu verbringen.

 

Reden hilft

Der Fall

Aufgrund einer Überschreitung der Baugenehmigung musste der Nachbar unseres Kunden sein Haus zurückbauen. Beim Abtragen der Mauer gelangten Steine auf sein Dach und verursachten einige Schäden. Dies teilte unser Kunde seinem Nachbarn mit, der wiederum seine Baufirma um Schadenbeseitigung bat, was diese jedoch nicht tat. Leider wurde jegliche weitere Kommunikation unterlassen, so dass unser Kunde davon ausging, dass sein Nachbar sich nicht gekümmert hat, wobei dieser davon ausging, dass der Schaden längst beseitigt wurde.

Die Lösung

Mithilfe der Mediation konnten die Kommunikationsprobleme zwischen den Nachbarn gelöst werden. Der Nachbar hielt sofort Rücksprache mit seiner Baufirma, die umgehend den Schaden behob. So blieb beiden Seiten eine rechtliche Auseinandersetzung erspart und der Konflikt konnte schnell und unproblematisch gelöst werden. Zudem erlebten die Konfliktparteien den Lerneffekt, dass Kommunikation notwendig ist, damit Probleme erst gar nicht entstehen.

 

Mietvertrag: Kündigung abgewehrt

Der Fall

Unser Kunde minderte vor zweieinhalb Jahren seine Miete gegenüber seiner Hausverwaltung infolge Baulärms, Dachsanierung und Fahrstuhlausbau. Darüber kam es zu einem Streit, der in einem Vergleich und einer Mietminderung zugunsten unseres Kunden endete.

Später übernahm eine neue Hausverwaltung das Objekt, welche sich offenbar mit der alten Verwaltung nicht abgestimmt hatte. Sie forderte angeblich offene Mieten und drohte mit fristloser Kündigung des Mietverhältnisses. Unser Kunde wollte die angeblichen Ansprüche zumindest einmal begründet haben und glaubte, dass sich die Verwaltung schlicht verrechnet hat.

Die Lösung

In einer Telefonkonferenz kam es erstmals zu einer Annäherung zwischen den Parteien. Die Buchhalterin der Hausverwaltung zeigte sich bereit, gemeinsam mit Kunden und Mediator am Telefon alle streitigen Positionen noch einmal durchzugehen. Schnell war die fristlose Kündigung vom Tisch. Nach eingehender Prüfung der Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre ergab sich dann, dass das Konto unseres Kunden keinen Rückstand, sondern sogar ein Guthaben aufwies. Diese Überzahlung hat er inzwischen ausgezahlt bekommen und ist mit dieser Entwicklung natürlich sehr zufrieden.

 

Hochzeit mit Hindernissen

Der Fall

Unser ägyptischer Kunde ist seit mehreren Jahren in Deutschland von seiner ägyptischen Frau geschieden. Die Scheidung ist in Ägypten allerdings noch nicht anerkannt worden. Jetzt wollte unser Kunde wieder heiraten. Die Hochzeit war auch schon weitgehend vorbereitet. Dafür musste die Exfrau aber eine Unterschrift beim Konsulat tätigen. Sie verweigerte dies, weil sie sich von ihrem Ex-Ehemann vernachlässigt gefühlt hatte und nicht einsah, dass er immer alles erreicht.

Die Lösung

Nach einem Gespräch mit dem Mediator ist das frühere Ehepaar gemeinsam ins Konsulat gefahren, um die Unterschrift zu leisten und somit den Weg für die neue Heirat freizumachen. Beiden Parteien liegt grundsätzlich viel an einem guten Kontakt zueinander, da sie auch eine gemeinsame Tochter haben.

 

Überraschende Wende

Der Fall

Unsere Kundin ist über 70 und hat einen Behinderungsgrad von 80 %. Sie hat ihren Führerschein jetzt seit 50 Jahren und ist bis heute unfallfrei gefahren. Ihr Fahrzeug nutzt sie nur selten, ist aber für die Fahrten zum Arzt und zum Einkaufen auf den Führerschein angewiesen. Die Nachbarn behaupteten gegenüber der Führerscheinstelle, dass es im Laufe der Zeit zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr gekommen sei. Daraufhin verfügte die Behörde eine Begutachtungsanordnung, um die Fahrtüchtigkeit unserer Kundin zu testen.

Die Lösung

Vor diesem Test hatte die ältere Dame große Angst. Als in der Mediation die Behörde nach Lösungsmöglichkeiten gefragt wurde, war die Überraschung groß, als diese vorschlug, die Autofahrerin könne sich auch von ihrem Hausarzt ein umfassendes Attest ausstellen lassen, um die Fahrtüchtigkeit festzustellen. Unsere Kundin erhielt das Attest und konnte so den für sie sehr strapaziösen Test umgehen. Der Führerschein ist gerettet.

 

Therapiehund Wotan

Der Fall

Unsere Kundin besucht regelmäßig mit Therapiehunden eine Schule für geistig und körperlich behinderte Kinder und hatte sich zu diesem Zweck einen neuen Therapiehund namens „Wotan“ ausgesucht. Ein paar Tage später wurde ihr ein Hund gebracht. Auffällig war, dass er nicht die Qualitäten des Tieres hatte, das sie kennen gelernt hatte. In den Unterlagen befand sich ein Bild von Wotan als junger Hund.

Die Lösung

Nach Absprache mit der Mediatorin verglich unsere Kundin noch einmal Bild mit Hund und konnte feststellen, dass beim „Wotan-Ersatz“ die weiße Pfote fehlte, die er noch als Welpe gehabt hatte. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, lenkte der Hundeverkäufer ein und brachte unserer Kundin den richtigen „Wotan“ – sehr zur Freude von Frauchen und Schülern.

 

Was macht ein Mediator? Brückenbauer in Konfliktsituationen

In einem Mediationsprozess spielen die Mediatoren eine zentrale Rolle. Als neutrale Dritte leiten sie die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien und unterstützen diese dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Aufgaben der Mediatoren liegen vor allem darin:

  • Ein konstruktives Umfeld zu schaffen: Einer der Hauptaufgaben von professionellen Mediatoren ist es, ein Gesprächsumfeld zu schaffen, in dem die Parteien offen und konstruktiv miteinander kommunizieren können. Mediatoren sorgen für eine ruhige und respektvolle Atmosphäre und stellen sicher, dass beide Seiten gleichermaßen zu Wort kommen.
  • Den Konflikt zu klären: Um nachhaltig dabei zu helfen den Konflikt zu klären, muss zunächst das Kernproblem identifiziert werden Dafür stellen Mediatoren klärende Fragen und fassen die wichtigsten Punkte zusammen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten das Problem verstehen.
  • Die Kommunikation zu fördern: Mediatoren fördern den Dialog, indem sie zum Beispiel aktives Zuhören anwenden und die Parteien ermutigen, ihre Gefühle und Bedenken auszudrücken.
  • Eine Lösung zu finden: Beide Parteien werden bei der Entwicklung von Lösungsvorschlägen unterstützt. Der Mediator bzw. die Mediatorin stellt sicher, dass die Vorschläge realistisch sind und den Interessen beider Parteien entsprechen.
  • Die Vereinbarung zu dokumentieren: Sobald eine Einigung erzielt wurde, unterstützen Mediatoren die Parteien dabei, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten – klar und verständlich.
 

So läuft die Ausbildung zum Mediator ab

Mediatoren kommen in Deutschland am häufigsten aus psychosozialen, juristischen oder kaufmännischen Ursprungsberufen. Es braucht unter anderem Verhandlungsgeschick und psychologische Gesprächstechniken, um als Mediator erfolgreich zu sein. Es gibt allerdings keine einheitliche Mediationsausbildung. Das Gesetz zur Förderung der Mediation verlangt, dass Mediatoren durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass sie über theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, um die Parteien durch die Mediation führen zu können.

 
 
 

Mediation in Ihrer ARAG Rechtsschutzversicherung enthalten

Wir bieten Ihnen in allen Rechtsschutzversicherungen die Möglichkeit zur Mediation bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen an.
Für ARAG Rechtsschutzkunden ist der Service inklusive.

 

Sie haben als ARAG Kunde ein
rechtliches Problem?

 

0211 99 333 99

 
 
 

So funktioniert das Schiedsgericht

Eine erprobte Möglichkeit zur Streitbeilegung ist das auch das so genannte Schiedsamtsverfahren. Schiedspersonen versuchen, in der ruhigen Atmosphäre des Schiedsamtes Streit zu schlichten. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind auch außerhalb normaler Arbeitszeiten, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar. Ihr Einsatz ist äußerst verbraucherfreundlich und kostengünstig. Die Schiedstätigkeit ist ein Ehrenamt. Sie sind interessiert? Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und viel Geduld. Sie erhalten eine spezielle Ausbildung und werden vom zuständigen Amtsgericht vereidigt und betreut.

Um die Amtsgerichte zu entlasten, müssen Streitende bei bestimmten Sachverhalten in einigen Bundesländern zunächst versuchen, einen Konflikt bei einem Schiedsmann beizulegen, ehe sie Klage einreichen können. Typisch dafür sind

  • vermögensrechtlicher Streit mit einem Streitwert bis zu 750 Euro
  • Konflikte unter Nachbarn
  • Ehrverletzungen wie Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
 

So funktioniert das Schiedsamtsverfahren

Örtlich zuständig ist immer die Schiedsstelle am Wohnsitz des Antragsgegners. Name, Adresse und Telefonnummer der zuständigen Schiedsperson sind bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung, dem Amtsgericht oder der Polizei hinterlegt.

  1. Sie stellen einen Antrag bei der Schiedsperson. Darin schildern Sie den Sachverhalt und benennen die Gegenpartei.
  2. Sie zahlen einen Vorschuss. Finanzschwache Antragsteller müssen bei entsprechendem Nachweis nichts zahlen.
  3. Der Schiedsmann lädt Ihren Gegner zu einer Schlichtungsverhandlung vor. Das Ziel: eine gütliche Einigung.
  4. Eine abgeschlossene Vereinbarung beendet den Streit in über 50 % der Fälle.
  5. Können Sie sich nicht einigen, erhält der Antragsteller in der Regel in Strafsachen eine Sühnebescheinigung und in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.
 

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